Stipendien und Notendurchschnitt in der Schweiz
Welche Noten braucht man für ein Stipendium in der Schweiz?
In der Schweiz ist das Stipendienwesen primär kantonal geregelt. Das Stipendienkonkordat sorgt für eine gewisse Harmonisierung zwischen den Kantonen. Neben staatlichen Stipendien gibt es zahlreiche private Stiftungen. Der Notendurchschnitt spielt dabei oft, aber nicht immer, eine zentrale Rolle.
Anforderungen an die Noten
Anders als in vielen anderen Ländern sind staatliche Stipendien in der Schweiz oft nicht primär leistungsabhängig, sondern bedarfsabhängig (finanzielle Situation der Eltern). Private Stiftungen können jedoch hohe Anforderungen stellen. Für Leistungsstipendien wird oft ein Durchschnitt von über 5.0 oder sogar 5.5 erwartet.
Arten der Unterstützung
- Kantonale Stipendien (Ausbildungsbeiträge)
- Kantonale Darlehen (müssen zurückgezahlt werden)
- Private Stiftungen (z.B. Pestalozzi-Stiftung, Hirschmann-Stiftung)
- Hochschulinterne Fonds (z.B. ETH-Sozialfonds)
- Mobilitätsstipendien (für Auslandsemester)
Tipps für die Bewerbung
- Kontaktieren Sie zuerst die Stipendienstelle Ihres Wohnsitzkantons
- Nutzen Sie das Stiftungsverzeichnis des EDI
- Berechnen Sie Ihren aktuellen Schnitt (Ziel: > 5.0 für Leistungsstipendien)
- Reichen Sie Gesuche vollständig und fristgerecht ein
- Prüfen Sie auch lokale Stiftungen in Ihrer Gemeinde
Fazit
Während staatliche Hilfe oft von den Finanzen abhängt, öffnen sehr gute Noten (5.0+) Türen zu privaten Förderungen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren Schnitt im Blick zu behalten.
Häufige Fragen zu Stipendien
- Welchen Notendurchschnitt brauche ich für ein Stipendium?
- Für kantonale Stipendien gibt es oft keine Notenanforderung (bedarfsabhängig). Für Leistungsstipendien privater Stiftungen wird meist ein Schnitt von 5.0 oder besser erwartet.
- Kann ich mehrere Stipendien gleichzeitig beziehen?
- Grundsätzlich ja, aber viele Stipendiengeber verlangen Transparenz über andere Förderungen. Eine Überfinanzierung ist nicht erlaubt.
- Wie finde ich passende Stiftungen?
- Das Stiftungsverzeichnis des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) listet alle registrierten Stiftungen auf. Auch Ihre Hochschule hat oft eine Stipendienberatung.
- Muss ich ein Stipendium zurückzahlen?
- Stipendien sind geschenkt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Darlehen hingegen müssen nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden.